Jemand muss der KESB auf die Finger schauen!
Sind Sie es LEID, dass sich die KESB OHNE JEGLICHE KONSEQUENZEN FEHLER erlauben kann?
Wünschen Sie sich eine BESSERE KONTROLLE der KESB und derer Handlungen?
Dann ist die Aufsichtsbeschwerde GENAU das, was Sie brauchen.
Mit der Aufsichtsbeschwerde können Sie sich über das VORGEHEN DER KESB oder das VERHALTEN EINES KESB-MITGLIEDS bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Die Aufsichtsbeschwerde ist immer möglich. Es besteht keine Frist und keine formellen Voraussetzungen.
- Rechtsbehelf mit Antrag und Begründung
- Verpflichtet die Aufsichtsbehörde, der Sache nachzugehen
- Aufsichtsbehörde kann KESB mit Weisungen auf ihr Fehlverhalten hinweisen
Wieso sollten Sie der KESB GROBES FEHLVERHALTEN durchgehen lassen? Mit Ihnen ist man auch nicht so rücksichtsvoll.
Wenn Sie die Aufsichtsbehörde nicht über die MISSSTÄNDE AUFKLÄREN, tut es wohl niemand.
Beispiel: Es geht nicht um einen konkreten Entscheid der KESB oder eine konkrete Handlung des Beistands. Es ist das Vorgehen der KESB und/oder das Verhalten eines KESB-Mitglieds, das nicht in Ordnung ist und der Kontrolle bzw. Korrektur bedarf.
Seien Sie diejenige Person, die diese Korrektur herbeiführt!
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Dieses Produkt beinaltet:
- Ein Word-Dokument mit Ihrer Aufsichtsbeschwerde an die Aufsichtsbehörde zum Herunterladen und Speichern
- Informationen darüber, wie Sie weiter vorzugehen haben, nachdem Sie das Dokument geöffnet haben
Ergänzen Sie die Aufsichtsbeschwerde Basic entweder im Word-Dokument mit den nötigen Angaben (Absenderdaten, Daten der KESB, Begründung, Antrag, etc.) oder schreiben Sie die Aufsichtsbeschwerde von Hand ab und ergänzen sie mit den jeweiligen Angaben.
